1.清华跟北大,谁才是国内TOP1?

2.中德互认高等教育等值协定

清华跟北大,谁才是国内TOP1?

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清华北大,从小听到大。每学子心中都有这两所高校的影子。他们是名校,是中国最著名的高校,在长辈对我们赋予期望的时候,“清华北大”的名字总是同时出现,那么他们究竟有没有排名顺序呢?

在中国高校排名中,现在所有大学分为五个档次。其中清华跟北大毋庸置疑排到了第一个档次,而中国第一个档次的高校也只有清华和北大,排名第三的浙江大学被排在第二档次的首位。

同为第一档次的大学,北京大学却排在了清华大学的前面,这是为什么呢?大概上是因为清华的理工类非常厉害,但是与此同时,北大的理工科同样也不差,这一点就造就了北京大学综合性大学的实力更强。

但是在世界其他排名的名单上面,清华大学却被排在了北京大学的前面,在世界一流学科排名上面,北京大学排在41位,而清华大学则是排在了34位,从这里看,清华大学又比北京大学要好,可以说是中国的top1。

不过话说回来,讨论清华和北大谁是中国top1与小时候经常思考自己上清华还是上北大一样没有什么意义,作为中国最好的名校,作为一名学子,无论你将来去了北大和清华,你都是一名非常优秀的人才,你的水平足以站在同龄人之巅了。

中德互认高等教育等值协定

中华人民共和国和德意志联邦共和国关于

互相承认高等教育等值的协定

中华人民共和国和德意志联邦共和国(以下简称双方)本着进一步促进双方在科学和教育领域内的合作、便于两国高等学校学生到对方国家继续学习的愿望,达成协议如下:

第一条

协定目的

一、 本协定旨在简化两国高等学校学生在高等院校获得的受教育证明和文凭的认可工作。协定包括对负责认可部门的建议,这些部门根据各自国家的法律做出具体的认可决定。

二、 本协定不触及各自国家有关职业的法律规定。

第二条

适用范围

一、 本协定适用于中国所有国立和国家承认的高等院校以及具有学位授予权的研究机构和德国所有国立和国家承认的高等院校。

二、 双方将所涉及到的高等院校和研究机构列表通知对方。该表不属于本协定的组成部分。

第三条

学习时间和学习成绩的认可

一、 双方有关部门对学习时间和阶段考试认可的依据是各自的教学大纲要求和申请者提供的学习成绩证明。

二、 高等专科学校的文凭可依据个案审核情况获得认可。

三、 如根据本条第一款进行的成绩比较有差距,申请者应有机会在接受的高校完成尚缺的成绩。

第四条

文凭、考试和继续学习

一、 中国学士文凭持有者可以在德国免于阶段考试而获准进入专业阶段学习。

二、 双方高校依据各自考试条例决定对考试成绩的分级和换算。

三、 双方有关部门根据各自国家法律办理是否准许参加德国的国家考试及对学习成绩作相应的换算。

四、 在德国高校获得高等专业学院毕业文凭、学士学位的学生,或者至少经过六个学期正规学习并通过阶段考试的德国大学或同等高校的在校生可以参加中国硕士研究生入学考试。

五、 各高校根据法律规定就上述问题做出决定。

第五条

中国高校毕业生在德国高校攻读博士学位的许可

一、 中国硕士学位获得者可以在德国获准攻读博士学位。

二、 成绩优秀的、有出色论文的中国学士课程毕业生可以在德国获准进行旨在攻读博士学位的学习。

三、 许可的依据是大学的攻读博士学位条例,可要求硕士毕业生通过?学术面试?、学士毕业生还需撰写合格的论文。

第六条

德国高校毕业生在中国高校攻读博士学位的许可

一、 德国大学及同等高校毕业文凭获得者(diplom, lizenziat, magister artium)、相应的德国国家考试毕业生以及硕士学位获得者可以在中国进入博士阶段的学习。

二、 中国高校个案审核,德国大学及同等高校毕业文凭获得者(diplom, lizenziat, magister artium)、相应的德国国家考试毕业生以及硕士学位获得者是否可免于博士生入学考试以及全部博士生课程学习,像在德国一样直接撰写博士论文。

三、 德国高等专业学院毕业文凭或成绩优秀的学士文凭持有者可以根据高校攻读博士学位的条例获准在中国参加博士课程学习的录取考试。

第七条

学位名称的使用

一、 中国下列学位的获得者

学士xueshi (bachelor)

硕士shuoshi (master)

博士boshi (doktor)

可以在德国以拼音形式使用其学位名称,同时可以附加上述括号中名称的缩写。在任何情况下必须注明高校名称。

二、 德国下列学位的获得者

diplom (fh) (高等专业学院学位,注明专业)

bachelor/bakkalaureus (学士学位,注明专业)

diplom (大学及同等高校学位,注明专业)

magister artium (大学及同等高校学位)

lizenziat (大学神学毕业学位,注明专业)

master- / magister (硕士学位,注明专业)

doktor (博士学位,注明专业)

doctor habilitatus (有教授资格的博士学位,注明专业)

可以在中国以在德国授予的形式使用其学位名称,同时必须附注高校名称。

第八条

常设专家委员会

一、 为协商实施本协定所产生的一切问题包括可能延伸的问题,双方将成立一个常设专家委员会。该委员会由双方指定的每方最多六名成员组成。成员名单通过外交途径提供。

二、 该常设专家委员会将通过根据双方中的一方的愿望召开会议。会议地点通过外交途径商定。

第九条

有效期及生效

一、 双方应以照会形式相互通知已履行使本协定生效所需的国内法律程序。本协定自最后一份照会收到之日起生效,无限期有效。

二、 任何一方均可通过外交途径以书面方式解除协定。本协定自终止通知收到之日起六个月后失效。

本协定于2002年4月9日在柏林签订,一式两份,每份均用中文和德文写成,两种文本同等作准。

中华人民共和国代表 德意志联邦共和国 代表

abkommen zwischen der regierung der volksrepublik china und der regierung der bundesrepublik deutschland ?ber die gegenseitige anerkennung von gleichwertigkeiten im hochschulbereich

die regierung der volksrepublik china und

die regierung der bundesrepublik deutschland ?

in dem wunsch, die zusammenarbeit zwischen den vertragsparteien auf dem gebiet der wis-senschaft und des bildungswesens weiter zu f?rdern und den studierenden beider l?nder die fortf?hrung des studiums im jeweils anderen land zu erleichtern ?

haben folgendes vereinbart:

artikel 1

zweck des abkommens

(1) das abkommen hat den zweck, den studierenden beider seiten die anerkennung der in den hochschulen erworbenen ausbildungsnachweise und -abschl?sse zu erleichtern. das abkommen enth?lt empfehlungen an die f?r die anerkennung zust?ndigen stellen, die im einzelnen aufgrund ihrer eigenen rechtslage ?ber die anerkennung entscheiden.

(2) unber?hrt von dem abkommen bleiben alle berufsrechtlichen regelungen auf beiden sei- ten.

artikel 2

geltungsbereich(1) dieses abkommen erstreckt sich auf chinesischer seite auf alle staatlichen und staatlich an-erkannten hochschulen sowie auf die zur verleihung akademischer grade berechtigten forschungseinrichtungen und auf deutscher seite auf alle staatlichen und staatlich anerkannten hochschulen.

(2) beide seiten unterrichten sich jeweils ?ber die erfassten hochschulen und forschungsein-richtungen durch austausch von listen; die listen sind nicht teil des abkommens.

artikel 3

anerkennung von studienzeiten und -leistungen(1) studienzeiten und zwischenexamina werden auf der basis von anforderungen in den jeweiligen curricula und der nachgewiesenen studienleistungen der bewerber anerkannt.

(2) abschl?sse von junior-colleges k?nnen aufgrund einer einzelfallpr?fung entsprechend anerkannt werden.

(3) falls sich bei dem leistungsvergleich nach absatz 1 differenzen ergeben, sollen die bewer- ber die m?glichkeit erhalten, die fehlenden leistungen an der aufnehmenden hochschule zu erbringen.

artikel 4

abschl?sse, pr?fungen und weiterstudium(1) inhaber eines chinesischen bachelor-abschlusses k?nnen zu dem hauptstudium in deutschland unter erlass der vor- beziehungsweise zwischenpr?fung zugelassen werden.

(2) ?ber die einstufungen und die anrechnung von pr?fungsleistungen entscheiden die hoch-schulen auf der grundlage ihrer pr?fungsordnungen.

(3) die zulassung zu staatspr?fungen in der bundesrepublik deutschland sowie entsprechende anrechnungen von studienleistungen erfolgen nach ma?gabe des jeweils geltenden rechts.

(4) inhaber eines an einer deutschen hochschule erworbenen diplom (fh)-, bachelor-/ bakkalaureusgrades oder studierende an deutschen universit?ten oder gleichgestellten hochschulen mit einem mindestens sechssemestrigen ordnungsgem?en studium einschlie?lich der bestandenen vor- oder zwischenpr?fung k?nnen an den aufnahmepr?fungen f?r das chinesische masterstudium teilnehmen.

(5) die entscheidung trifft die jeweilige hochschule nach ma?gabe der rechtlichen bestimmungen.

artikel 5

zulassung chinesischer absolventen zur promotion an deutschen hochschulen

(1) inhaber eines chinesischen mastergrades k?nnen zu promotionsverfahren in der bundes-republik deutschland zugelassen werden.

(2) absolventen chinesischer bachelor-studieng?nge mit einem ?berdurchschnittlichen ab-schluss und einer "thesis" k?nnen in der bundesrepublik deutschland f?r studien mit dem ziel der promotion zugelassen werden.

(3) die zulassung erfolgt jeweils nach ma?gabe der promotionsordnungen der hochschulen und kann von einem "akademischen kolloquium" und bei bachelor-absolventen zus?tzlich von einer schriftlichen studienarbeit, die beide mit erfolg absolviert sein m?ssen, abh?ngig gemacht werden.

artikel 6

zulassung deutscher hochschulabsolventen zur promotion an chinesischen hochschulen (1) inhaber eines diplom-, lizenziaten- oder magister artium-grades deutscher universit?ten sowie gleichgestellter hochschulen, absolventen entsprechender deutscher staatspr?fungen sowie inhaber eines master-/magistergrades k?nnen zu einem promotionsverfahren in der volksrepublik china zugelassen werden.

(2) die chinesischen hochschulen pr?fen jeweils, ob bewerbern mit einem diplom-, lizenzia-ten- oder magister artium-grad deutscher universit?ten sowie gleichgestellter hochschulen, absolventen entsprechender deutscher staatamina sowie inhabern eines master-/ magistergrades die aufnahmepr?fung f?r das promotionsprogramm und die volle absolvie- rung des promotionsstudiums erlassen werden k?nnen und unmittelbar wie in deutschland mit der anfertigung der dissertation begonnen werden kann.

(3) inhaber des diplomgrades einer deutschen fachhochschule oder eines bachelor-/ bakkalaureusgrades mit ?berdurchschnittlichem ergebnis k?nnen in der volksrepublik china nach ma?gabe der promotionsordnungen der hochschulen zur aufnahmepr?fung f?r das promotionsstudium zugelassen werden.

artikel 7 f?hrung akademischer grade

(1) inhaber der folgenden grade aus der volksrepublik china

- xueshi (bachelor)

- shuoshi (master)

- boshi (doktor)

k?nnen den grad in der bundesrepublik deutschland in transliterierter originalform f?hren, wobei die oben angegebene bezeichnung mit der entsprechenden abk?rzung in klammern angef?gt werden kann. in allen f?llen ist der name der hochschule hinzuzuf?gen.

(2) inhaber der folgenden grade aus der bundesrepublik deutschland

- diplomgrad einer fachhochschule mit angabe der fachrichtung

- bachelor-/bakkalaureusgrad mit angabe der fachrichtung

- diplomgrad einer universit?t sowie gleichgestellten hochschule mit angabe der fachrichtung

- magister artium

- lizenziatengrad mit angabe der fachrichtung

- master-/magistergrad mit angabe der fachrichtung

- doktorgrad mit angabe der fachrichtung

- grad eines doctor habilitatus mit angabe der fachrichtung

k?nnen den grad in der volksrepublik china in der form f?hren, wie er in der bundesrepub-lik deutschland verliehen wurde, wobei der name der hochschule hinzuzuf?gen ist.

artikel 8 st?ndige expertenkommission (1) f?r die beratung aller fragen, die sich aus der anwendung dieses abkommens ergeben einschlie?lich der frage seiner m?glichen erweiterung, wird eine st?ndige expertenkommis- sion eingesetzt. sie besteht aus je bis zu sechs von den beiden staaten zu benennenden mitgliedern. die liste der mitglieder wird auf diplomatischem wege ?bermittelt.

(2) die st?ndige expertenkommission tritt auf wunsch eines der beiden staaten zusammen. der tagungsort wird auf diplomatischem wege vereinbart.

artikel 9 geltungsdauer und inkrafttreten

(1) das abkommen wird auf unbestimmte zeit geschlossen. es tritt an dem tag in kraft, an dem die vertragsparteien einander notifiziert haben, dass die innerstaatlichen voraussetzungen f?r das inkrafttreten erf?llt sind. ma?gebend ist der tag des eingangs der letzten notifikation.

(2) jede vertragspartei kann dieses abkommen auf diplomatischem wege schriftlich k?ndigen. das abkommen tritt sechs monate nach eingang der k?ndigung au?er kraft.

geschehen zu berlin am 9. april 2002 in zwei urschriften, jede in chinesischer und deutscher sprache, wobei jeder wortlaut gleicherma?en verbindlich ist.

f?r die regierung f?r die regierung

der volksrepublik der bundesrepublik

china deutschland